Michaelstraße 71, 09116 Chemnitz +49 1522 6055440 kontakt@ruitz-psychotherapie.de

Honorare im Überblick

Honorare im Überblick

Lieber Klient, liebe Klientin,

wenn Sie in meiner Praxis psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, sind Sie grundsätzlich Selbstzahler, d.h. eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt derzeit noch nicht und alle anfallenden Kosten sind im Anschluss an die Sitzung in bar oder per EC Karte von Ihnen privat zu zahlen. Über die von mir erbrachten Leistungen erhalten Sie auf Wunsch eine Rechnung. Die Abrechnung erfolgt individuell und basiert auf der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Momentan (Stand April 2023) gelten für meine Leistungen folgende Honorare:

Kosten für Psychotherapie nach dem HPG und Beratungen:

Erstgespräch 90min. 135€
Psychopathologische Befunderstellung 45 €
Psychotherapie und Beratung je 60min. 90 €
soziales Honorar auf Anfrage  
   

 

Möglichkeiten der Kostenerstattung

Möglichkeiten der Kostenerstattung

Neben den Vorteilen, die Sie als Selbstzahler haben, gibt es einige Möglichkeiten der Kostenerstattung, über die wir Sie hier informieren möchten.

 

Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen

Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen, wie sie von den verschiedenen gesetzlichen Versicherungsträgern angeboten werden, übernehmen die Leistungen für eine Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie ganz oder teilweise. Allerdings sind die Leistungen der zahlreichen Versicherer sehr unterschiedlich, so dass ich Ihnen empfehle, sich am besten schon vor Beginn der Behandlung bei Ihrem Versicherer zu informieren. Entscheidend für eine Erstattung der Kosten ist, dass Sie in Ihrem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mit versichert haben.

Damit die Kostenerstattung möglichst reibungslos verläuft, erhalten Sie von mir eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), an dem sich die Versicherer i.d.R. orientierten.

An dieser Stelle möchten ich Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die Rechnung für die erbrachten Heilpraktiker-Leistungen grundsätzlich an Sie als KlientIn geht und die Regelung der Kostenübernahme in Ihrer Verantwortung steht. Diese muss durch Ihren Versicherer ausdrücklich genehmigt werden. Ich arbeite selbstverständlich auch in diesem Bereich eng mit Ihnen zusammen und bin stets bemüht, für Sie eine höchstmögliche Erstattung der Behandlungskosten zu erzielen.

 

Gesetzliche Krankenkassen

Bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Übernahmepflicht der Therapiekosten.

In Sonderfällen gibt es dennoch die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Dazu müssen Sie nachweisen können, dass ein regional zumutbarer Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Zeit nicht gefunden werden konnte. Die gesetzlich geregelte Wartezeit beträgt 3 Monate.

Rechtliche Grundlage hierfür ist der § 13 Absatz 2 SGB V der besagt, dass die Krankenkassen zur Erstattung unaufschiebbarer, notwendiger Behandlungen verpflichtet sind, da diese die Versorgung des Versicherten sicherstellen müssen.

Die Notwendigkeit können Sie sich durch die Überweisung von einem Arzt bestätigen lassen. Den Nachweis über die Nichtverfügbarkeit eines kassenzugelassenen Therapeuten erbringen Sie am besten mit Hilfe eines Telefonprotokolls, in dem Sie den Namen des Psychotherapeuten, Datum und Uhrzeit des Telefongesprächs sowie die genannte Wartezeit auf einen Behandlungsplatz notieren. Sie sollten mindestens drei bis fünf Psychotherapeuten anrufen.

Beides reichen Sie zusammen mit einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V bei Ihrer Krankenkasse ein.

Gern unterstützen ich Sie in diesem Belangen, in dem ich Ihnen eine Bescheinigung ausstelle, dass eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis übernommen werden kann und ich Ihnen ein Musterschreiben für die Krankenkasse zur Verfügung stelle.

Die Kosten werden ab Erstattungsdatum übernommen. Daher sollten Sie den Antrag möglichst früh stellen.

 

Heilpraktiker-Leistungen sind steuerlich absetzbar

Die Honorare, die Sie für psychotherapeutische Behandlungen an den Heilpraktiker für Psychotherapie gezahlt haben, können Sie als sog. Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. Ihre Steuerlast mindern.

Rechtliche Grundlage hierfür ist der Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02 E. Der besagt, dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt wurden. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

 

Vorteile für Selbstzahler

Vorteile für Selbstzahler

Die Investition in eine privat bezahlte Psychotherapie kann auf den ersten Blick als Nachteil erscheinen. Allerdings ergeben sich - bedingt durch die Auflagen der Krankenkassen - bei der Behandlung durch einen kassenärztlichen Psychotherapeuten auch verschiedene Einschränkungen, die bei der Behandlung beim Heilpraktiker für Psychotherapie entfallen.

  • Es entfallen sämtliche Formalitäten: Sie erhalten eine kurzfristige Behandlung ohne lange Wartezeiten und Antragsstellung, Sie entscheiden über die Dauer und den Umfang der Therapie
  • Sie entscheiden selbst über den Umgang mit den sensiblen Daten, die während der Therapie erhoben werden: Relevant kann dies in allen Situationen werden, in denen Sie Gesundheitsfragen beantworten müssen, wie bspw. beim Eintritt in private Krankenversicherungen oder beim Abschluss von Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. Zudem unterliegen Heilpraktiker für Psychotherapie der Schweigepflicht und haben keine Auskunftspflicht gegenüber den Krankenkassen oder Ihrem Arbeitgeber
  • Größere Auswahl an v.a. ganzheitlich orientierten Therapieverfahren: Kassenzugelassene Therapeuten dürfen ausschließlich mit den so genannten Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch orientierte Verfahren) arbeiten. Nicht für jeden Klienten sind diese Methoden immer passend und zielführend. In unserer Praxis arbeiten wir mit verschiedenen ganzheitlich orientierten Verfahren, die immer individuell zum Einsatz kommen.
  • Heilpraktiker-Leistungen sind steuerlich absetzbar: Nähere Informationen finden Sie hier.
  • Nicht zuletzt übernehmen Sie ganz bewusst die eigene Verantwortung für Ihre Gesundheit, ihre Persönlichkeitsentwicklung und ein Leben im Einklang mit Ihren Bedürfnissen.

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